Alle Nicht-EU-Bürger, die in Italien bleiben und studieren möchten, haben verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten, je nach Dauer des Aufenthalts.
Aufenthalt unter drei Monaten: Wir empfehlen Ihnen kein Studentenvisum beantragen. Sie dürfen nach Italien als Tourist einreisen. Die Studenten aus folgenden Ländern müssen das Touristenvisum beantragen: Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, China, Kolumbien, Makedonien, Georgien, Marokko, Peru, Serbien, Montenegro, Russland, Taiwan, Thailand, die Türkei und die Ukraine.
Aufenthalt über drei Monaten: Diejenigen, die in Italien studieren möchten, müssen persönlich in der Botschaft oder im Konsulat erscheinen und das Studentenvisum beantragen.
Die erforderlichen Unterlagen sind:
gültiger Reisepass
Aufnahmebestätigung an www.italianoeco.com.
Der Nachweis über genügend finanzielle Mittel, der bestätigt, dass Sie in der Lage sind Ihr Studium und Unterhalt in Italien zu finanzieren. Die Erklärung muss von einem öffentlichen Notar beglaubigt werden.
Die Bankbescheinigung ( und die Kopie) mit den notwendigen Angaben zum Bankkonto des Studenten oder der Eltern, die eine finanzielle Lage des Studenten bestätigt.
Eine weltweit gültige Krankenversicherung.
Einjähriger Aufenthalt: Wenn die Studenten in Italien studieren möchten, müssen sie das Studentenvisum Typ D – je nach Dauer des Studium, bevor sie ihres Land verlassen, beantragen. Das Visum kann maximal für 365 Tage (ein Jahr) ausgestellt werden.
Langfristiger Aufenthalt: Wenn die Studenten in Italien für längere Zeit (an der Universität oder Fachhochschule) studieren möchten, müssen sie das Studentenvisum Typ D (365 Tage), bevor sie ihr Land verlassen, beantragen. Das Visum muss jedes Jahr in Italien mit dem mehrjährigen Zertifikat für Studienzwecke in Italien erneuert werden.